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Sentinel-Node-Markierung

Wir sind Kooperationspartner des Diakonissenkrankenhauses Mannheim

Spezielle Informationen zu dieser Untersuchung

Als Wächterlymphknoten („sentinel lymph node“, SLN) wird der erste (gelegentlich sind es auch mehrere) Lymphknoten bezeichnet, über den der Abfluss der Lymphflüssigkeit eines Tumors erfolgt. Bei der Sentinel-Node-Markierung wird dieser Wächterlymphknoten vor einer geplanten operativen Versorgung bestimmter Tumorerkrankungen aufgesucht und markiert.

Ziel der Sentinel-Node-Markierung

Eine Tumorabsiedlung über das Lymphsystem ( lymphogene Metastasierung) erfolgt immer zunächst über den/die Wächterlymphknoten. Im Umkehrschluss kann aus einem fehlenden Tumorbefall des Wächterlymphknotens geschlossen werden, dass bislang keine lymphogene Metastasierung stattgefunden hat und somit in Hinblick auf die Therapie z. B. eine operative Entfernung weiterer Lymphknoten nicht notwendig ist.

Vorbereitung

Eine spezielle Vorbereitung für die Untersuchung ist nicht notwendig.
Es ist nicht erforderlich nüchtern zu erscheinen.
Medikamente können wie gewohnt eingenommen werden.

Untersuchungsablauf

Eine schwach radioaktiv markierte Eiweißsubstanz (99mTc-Nanokolloid) wird in den Bereich des Tumors injiziert.
Das Arzneimittel wird auf dem gleichen Weg wie mögliche Tumorzellen über die Lymphgefäße abtransportiert, wodurch die relevanten Wächterlymphknoten identifiziert werden können. Empfindliche Kameras (Gammakameras) zeichnen Bilder auf, auf denen die dynamische Verteilung des Arzneimittels von der Injektionsstelle beginnend bis zu den ersten Lymphknoten nachverfolgt und sichtbar gemacht werden kann. Auf der Haut wird dann mit einem Stift der Punkt markiert, auf den sich der Wächterlymphknoten projiziert.
Die operative Entfernung des Tumors erfolgt in der Regel am Folgetag. Mit Hilfe einer Sonde zur Messung der Radioaktivität kann während der Operation der markierte Wächterlymphnoten genau identifiziert, entnommen und feingeweblich untersucht werden, um so einen möglichen Befall mit Tumorzellen feststellen zu können.

zuletzt geändert am: 28.02.2024

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